Am 21.03.2026 findet die diesjährige Vollversammlung der Hegegemeinschaft Luzin statt:
Ort: Mühlenstadt-Hotel, August-Bebel-Straße 15, 17348 Woldegk
Beginn: 14:00 Uhr
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes zum JJ 2025 / 2026
3. Kassenbericht
4. Bericht über die Kassenprüfung
5. Diskussion zu TOP 2 - 4
6. Entlastung des Vorstands für das JJ 2025 / 2026
7. Beschluss zum Meldewesen
"Bei Rotwild AK II, III und IV sowie Damwild AK II, III und IV ist ab einer Planerfüllung von mindestens 90 % (auf der Internetseite der Hegegemeinschaft rosa hinterlegt) jedes erlegte Stück innerhalb von 24 Stunden nach der Erlegung beim Planungsbezirksleiter zu melden."
8. Fachvortrag Kitzrettung
9. Trophäenbewertung und Auswertung
10. Sonstiges
11. Schlusswort und Schüsseltreiben
Im Rahmen der Trophäenschau sollen folgende Trophäen des Jagdjahres 2025 / 2026 bewertet und ausgestellt werden:
Rotwild AK II, III und IV
Damwild AK III und IV
sowie sehenswerte Trophäen Schwarzwild, Muffelwild und Rehwild.
Die Trophäen bitte am 20.03.2026 bis 13 Uhr anliefern. Anschließend werden diese durch die Schalenwildkommission bewertet und an den Trophäenwänden platziert. Im Anschluss an die Veranstaltung werden die Trophäenwände wieder abgebaut.
Weidmannsheil
der Vorstand der HG Luzin
Die Abschusskriterien der Hegegemeinschaft für Rot- und Damwild sind unter Infos/Downloads abgelegt.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat ein Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest herausgegeben. Dieses Merkblatt kann unter dem Menüpunkt Infos/Downloads heruntergeladen werden.
Für die JJ 2025/2026 bis 2027/2028 ist für Rot- und Damwild erneut ein Dreijahresabschussplan zu erstellen. Dieser Dreijahresabschussplan wird von der Hegegemeinschaft erstellt und gilt als bestätigt, wenn von der UJB keine Einwände reklamiert werden.
Für Rehwild erfolgt ab dem JJ 2025/26 keine Abschussplanung. Ein Abschussplan für Muffelwild ist für die JJ 2025/2026 ff bei der UJB als Dreijahresabschussplan anzuzeigen. Dieser ist jedoch von den einzelnen Jagdausübungsberechtigten zu erstellen und bei der UJB einzureichen.
Der Vorstand der Hegegemeinschaft