Anträge für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für Schwarzwild können in 2020 noch bis zum 16.12.2020 beim Forstamt abgegeben werden.
Danach werden Anträge wieder ab dem 04.01.2021 entgegengenommen.
Für Stücke, die ab dem 01.12.2020 erlegt wurden/werden wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € / Stück gezahlt. Der entsprechende Antrag hierfür wird unter dem Menü Infos/downloads zur Verfügung gestellt.
Für ab dem 01.12.2020 erlegte Stücke bitte nur noch den neuen Antrag verwenden.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat ein Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest herausgegeben. Dieses Merkblatt kann unter dem Menüpunkt Infos/Downloads heruntergeladen werden.
Die Anträge zur Gewährung der Aufwandsentschädigung für Scharzwild sowie Infomationen zu den Annahmestellen und -zeiten stehen unter dem Menü Infos/Downloads zum Download bereit.
Aufgrund der neuen Wildbewirtschaftungsrichtlinie ergeben sich Korrekturen bei der Durchführung des Dreijahresabschussplans, der am 31.03.2019 endet.
Entgegen der Beschlusslage der Vollversammlung der HG Luzin, sind nach der neuen WildBewRL ab 01.04.2018 ausschließlich Kälber, Schmaltiere und Alttiere Gegenstand der Reduktion.
Spießer und Knieper sind mit der Neuregelung nunmehr vom Reduktionsauschluss ausgenommen.